Die ÖVP Mauthausen schrieb im Herbst an die Austrian Hydro Power AG einen Brief (verfasst von einem Rechtsanwalt), in dem auf die Sorgen und Befürchtungen zahlreicher Mauthausener/innen bezüglich des Hochwasserschutzes an der Aist hingewiesen wurde. 200 Betroffene des Hochwasserjahres 2002 unterschrieben. Hier unser Schreiben im Wortlaut - auf eine Antwort warten wir bisher vergelblich.

 

 

An

VERBUND Austrian Hydro Power AG

Hochwasserschutzverband Aist

Gemeinden Mauthausen, Naarn, Schwertberg

Oktober 2009

Betrifft: Aistdamm zwischen der Aistmündung und der Furtherbrücke, Gemeindegebiet Mauthausen und Schwertberg

Sehr geehrte Damen und Herren in den verantwortlichen Gremien!

Es besteht berechtigter Grund zur Sorge, dass der seinerzeit bewilligte Aistdamm zwischen der Aistmündung und der „Furtherbrücke“, welche eine betriebliche Nebenanlage des Kraftwerkes Wallsee darstellt, aus heutiger Sicht nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Weiters besteht berechtigter Grund zur Sorge, dass im Rahmen eines zukünftigen Hochwassergeschehens bei Überflutung dieser Dammeinrichtung keinerlei Vorkehrungen getroffen sind, um die einwirkenden Gewässer rasch und effizient abzuleiten.

Unsere Befürchtungen bezüglich Ausuferung bzw. Erodierung des Dammes wurden uns auch bereits in einer Stellungnahme von DI Christoph Zaussinger (Landwirtschaftskammer OÖ) und von anderen Spezialisten bestätigt.

Wir fordern daher die Sanierung der genannten betrieblichen Nebenanlage entsprechend dem Stand der heutigen Technik sowie die Schaffung von baulichen Einrichtungen, die für den Fall der Überflutung oder eines Dammbruches gewährleisten, dass die einwirkenden Wassermassen ohne Beschädigung unseres Eigentums rasch und effizient abgeleitet werden können.

Aufgrund der hier dargelegten und kritisierten Umstände ergibt sich aktuell eine massive Gefährdung unseres Eigentums und Lebens, um so mehr als mittlerweile in oberliegenden Gebieten Wasserschutzanlagen errichtet wurden und somit für den Fall eines neuerlichen zukünftigen Hochwassergeschehens mit verstärkter Wassereinwirkung zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Entscheidung des EGMR vom 20.03.2008, Kammer I, BSW 15.339/02, 21.166/02, 11.673/02 und 15.343/02 hin mit dem Hinweis, dass jedenfalls von sämtlichen zum Handeln Verpflichteten spätestens mit dieser Aufforderung der Ursprung der Bedrohung und somit der Gefährdung erkannt werden muss, sowie die faktischen Abwehrmöglichkeiten durch Umbau der betroffenen betrieblichen Nebenanlage entsprechend dem aktuellen Stand der Technik und durch Schaffen von baulichen Einrichtungen, die die effiziente Ableitung von Wässern gewährleisten, bekannt sind. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass sich aufgrund dieser Umstände und der damit einhergehenden Gefährdung dringende Handlungspflichten ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Fürst, Vizebürgermeister in Mauthausen

Mag. Gerhard Huber, Gemeindeparteiobmann ÖVP Mauthausen

Barbara Marksteiner, Gemeinderat ÖVP Mauthausen

Ing. Josef Brunner, Gemeinderat ÖVP Mauthausen

Erwin Hannl, Gemeinderat ÖVP Mauthausen

Johann Reichl, Gemeinderat ÖVP Mauthausen

und die Unterzeichner/innen der beliegenden Unterschriftenlisten

Mauthausen im Oktober 2009